PerfectModel.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Angebots von www.PerfectModel.at durch Personen beiderlei Geschlechts, die die Ausübung einer Modeltätigkeit oder
model-ähnlichen Tätigkeit beabsichtigen (im Folgenden als „Model” bezeichnet). Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Models wird widersprochen, es sei denn, ihrer Geltung wurde
ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Vertragspartner des Models ist die im Impressum bezeichnete Betreiberin dieser Internet-Plattform (im Folgenden: PerfectModel.at). PerfectModel.at erbringt
Leistungen entsprechend den Vertragsvereinbarungen und nach dem Stand der Technik bei Vertragsschluss.
2. Vertragsgegenstand, Leistungen von PerfectModel.at
2.1 PerfectModel.at betreibt eine Internet-Plattform, auf der Models gelistet sind (Angebot). Diese Internet-Plattform steht Models jeglicher internationaler Herkunft und unabhängig von
ihrem Wohnsitz oder Aufenthalt offen. Models können gegen Entgelt durch Erstellung eines Profils (Sedcard) mit mehreren Fotografien zur Eigenbeschreibung am Angebot teilnehmen.
2.2 Dritte, beispielsweise Unternehmen, Fotografen, Visagisten u.a., können mit PerfectModel.at in Kontakt treten, um ein gelistetes Model für einen konkreten Auftrag zu buchen. Die
Auftragsdetails vereinbaren PerfectModel.at und der Dritte. Buchungen, Honorarabsprachen sowie Bezahlung werden ausschließlich zwischen PerfectModel.at und dem Dritten verhandelt und abgewickelt.
Der Betrieb dieser Internet-Plattform ist sohin auch als Agentur-/Vermittlungstätigkeit für das Model zu verstehen, wobei PerfectModel.at jedoch keine Agenturprovision zur Verrechnung bringt.
PerfectModel.at übernimmt allerdings keine Haftung dafür, dass durch die Einstellung einer Sedcard bestimmte Erfolge (Buchungen) erzielt werden.
2.3 Das Model willigt ein, dass PerfectModel.at die in Punkt 2.2. dargestellten Leistungen für das Model erbringt. Das Model erteilt PerfectModel.at zur Durchführung dieser Tätigkeiten
somit auch die hierfür erforderliche Vollmacht.
2.4. Buchungsanfragen Dritter werden von PerfectModel.at dem betreffenden Model zunächst zur Kenntnis gebracht und mit dem Model abgestimmt. Erteilt das Model zu einer konkreten
Buchungsanfrage sein Einverständnis und wird danach von PerfectModel.at mit dem Dritten ein entsprechender Auftrag vereinbart, so ist das Model zur vereinbarungsgemäßen und termingerechten
Wahrnehmung des Auftrags verpflichtet. Wird dem Model die Wahrnehmung eines bereits fixierten Auftrags unmöglich, hat es PerfectModel.at unverzüglich und nachweislich über die Gründe der
Nichtwahrnehmung zu verständigen. Verletzt das Model seine diesbezüglichen Vertragserfüllungspflichten schuldhaft, so hat es PerfectModel.at hieraus schad- und klaglos zu halten.
2.5 Das Model versichert, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Fotografien von Rechten Dritter – insbesondere von Rechten urheberrechtlicher Natur – frei sind bzw. dass diese Fotografien
mit ausdrücklicher Zustimmung dritter Rechteinhaber vom Model zum Zweck der Veröffentlichung auf PerfectModel.at verwendet werden dürfen. PerfectModel.at leistet für die Veröffentlichung der
Fotografien weder dem Model noch Dritten ein Entgelt oder Ersatzzahlungen. Zugleich verpflichtet sich das Model, PerfectModel.at im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos zu
halten.
2.6. Ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis im Sinne einer unselbständigen Erwerbstätigkeit kommt zwischen PerfectModel.at und dem Model nicht zustande.
3. Vertragsabschluss, Altersgrenze, Ablehnung
3.1 Der Vertrag, dem diese AGB zugrunde liegen, kommt zwischen dem Model, ggf. seinen Obsorgeberechtigten (Eltern), und PerfectModel.at (Inhaberin: Petra Stubics-Schönherr, 7503
Großpetersdorf, Güssingerstraße 50a ) zustande.
3.2 Die Anmeldung bei PerfectModel.at ist für Models ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich.
3.3 Für die Anmeldung ist entweder die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Models oder, falls diese nicht gegeben ist, die Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung [PDF Download]
des/der Obsorgeberechtigten (z.B. Eltern) erforderlich. Das Model sichert PerfectModel.at die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben zu.
3.4 Volljährige Models: Um persönliche Daten und Fotos in die Datenbank von PerfectModel.at einstellen zu können, muss das volljährige Model das Anmeldeformular vollständig ausfüllen und
über die Internetseite von www.perfectmodel.at einreichen. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass in der Rubrik „Modelanmeldung bzw Registrierung” die Schritte erfolgreich durchlaufen und
sodann durch Anklicken des Feldes „Kaufen / Registrieren” abgeschlossen werden. Eine erfolgreiche Registrierung wird unverzüglich danach elektronisch bestätigt.
3.5 Minderjährige Models: Um persönliche Daten und Fotos in die Datenbank von PerfectModel.at einstellen zu können, muss das minderjährige Model das Anmeldeformular vollständig ausfüllen
und mit der eigenen sowie mit der Unterschrift des/der Obsorgeberechtigten versehen und zusammen mit der ausgefüllten und unterzeichneten Einverständniserklärung [PDF Download] des/der
Obsorgeberechtigten an PerfectModel.at (Postadresse laut Impressum) schicken. Erfolgt nach Prüfung der Anmeldungsunterlagen durch PerfectModel.at die Freischaltung, kommt dadurch der Vertrag
zustande.
3.6 PerfectModel.at ist berechtigt, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Rücktrittsrecht nach dem KSchG:
Models, die Verbraucher sind, können gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz (KSchG) von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung
zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses.
Die Rücktrittserklärung muss schriftlich an PerfectModel.at, Petra Stubics-Schönherr, 7503 Großpetersdorf, Güssingerstraße 50a oder per E-Mail an petra@perfectmodel.at erfolgen, und zwar ohne
Angabe von Gründen.
Tritt ein Model, das Verbraucher ist, nach § 5e KSchG vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug
•der Unternehmer die vom Model geleisteten Zahlungen auf das angegebene Konto zu erstatten (ausgenommen Lieferkosten) und den vom Model auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand
zu ersetzen sowie
•das Model die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des
gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Models ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat das Model dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und
überwiegenden Vorteil gereichen.
Für ein Model, das Verbraucher ist, besteht nach Vertragsabschluss kein Rücktrittsrecht bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von
sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird.
5. Nutzung der Fotografien des Models
Das Model akzeptiert, dass ein etwaiges „Recht am eigenen Bild” hinsichtlich der eingesandten Fotografien keinen Rechtsanspruch darauf begründet, dass diese Bilder tatsächlich im Profil
genutzt werden. Das Model versichert, selbst auf den eingesandten Fotografien abgebildet zu sein. Sind andere Personen abgebildet, garantiert das Model, dass es die entsprechenden Rechte zur
Nutzung im Angebot innehat. Das Model garantiert ferner, vom Fotografen (Urheber) das Recht eingeräumt bekommen zu haben, die Fotografien im Angebot zu nutzen, vor allem das Recht auf öffentliche
Zugänglichmachung.
6. Entgelt für das Model
6.1 Registrierung BASIS. Für die Aufrechterhaltung des Profils für die Dauer von 36 Monaten wird dem Model ein Entgelt in der Höhe von € 36.- inkl. Umsatzsteuer verrechnet. Die
Entgeltabrechnung erfolgt im Vorhinein zu Beginn der Vertragslaufzeit (siehe Punkt 7.2). Das Entgelt wird mit Rechnungszugang fällig und fällt unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung der
Plattform durch das Model an.
6.2 PerfectModel.at behält sich die Gewährung von Sonderkonditionen in Einzelfällen sowie die Durchführung von zeitlich befristeten Aktionen mit einer von Punkt 6.1 abweichenden Entgelthöhe
vor. Hieraus entsteht jenen Models, die zu diesem Zeitpunkt bereits bei PerfectModel.at registriert sind, kein Recht auf eine nachträgliche Abänderung (Herabsetzung) des Entgelts nach Punkt
6.1.
7. Laufzeit des Vertrags, Vertragsauflösung
7.1 Der Vertrag tritt gemäß Punkt 3 in Kraft.
7.2 Der Vertrag wird befristet auf 36 Monate bzw. bis zur Kündigung durch das Mitglieds abgeschlossen.
7.3 Die Möglichkeit der sofortigen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Änderungen der AGB und des Vertragspartners
PerfectModel.at behält sich das Recht vor, diese AGB während der Vertragslaufzeit zu ändern oder neu zu fassen. Das Model wird über Änderungen per Email benachrichtigt. Das Model kann gegen
die Änderung innerhalb von 14 Tagen Widerspruch erheben; geht innerhalb dieser Frist kein Widerspruch ein, werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Gleiches gilt für eine Änderung des
Vertragspartners des Models.
9. Haftung
9.1. Für Schäden haftet PerfectModel.at nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist
ausgeschlossen.
9.2 Nach dem heutigen Stand der Technik kann die Kommunikation über das Internet nicht immer fehlerfrei gewährleistet werden. PerfectModel.at haftet daher nicht für die ständige
Verfügbarkeit des Angebots.
10. Haftungsfreistellung
Das Model verpflichtet sich, PerfectModel.at von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen PerfectModel.at aus vom Model zu vertretenden Gründen geltend machen, sowie
sämtliche Kosten von PerfectModel.at zur Abwehr dieser Ansprüche zu übernehmen. Außerdem ist das Model verpflichtet, PerfectModel.at bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche durch Abgabe von
erforderlichen Erklärungen und Übergabe von Informationen und Urkunden aktiv zu unterstützen.
11. Datenschutz, Weitergabe von Daten für Abrechnungszwecke
PerfectModel.at verpflichtet sich zur Wahrung des Datenschutzes gemäß dem Datenschutzgesetz.
12. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Das Model ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen oder zur Zurückbehaltung eigener Leistungen nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder
von PerfectModel.at anerkannt ist.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt österreichisches Recht. Ist das Model nicht Verbraucher, ist für sämtliche Streitigkeiten jenes österreichische Gericht zuständig,
in dessen Sprengel sich der Sitz von PerfectModel.at befindet. Das Recht, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Erfüllungsort ist der
Sitz der PerfectModel.at.
14. Allgemeines
Insoweit durch diese AGB dem Model Pflichten auferlegt werden, treffen diese Pflichten bei minderjährigen Models die obsorgeberechtigten Personen.